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DGUV/VDE Prüfservice

Geräteprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701-0702

Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein großes Thema. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet für eine ausreichende Sicherheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz Sorge zu tragen. Kommt es zu Arbeitsunfällen, kann es schnell unangenehm und teuer werden. Insbesondere die Berufsgenossenschaften prüfen eingehend den Unfallhergang, um der Ursache auf die Spur zu kommen.

Ein verpflichtender Beitrag eines Unternehmers zur Verbesserung der Arbeitssicherheit ist die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3), TRBS 1201 und DIN VDE 0701-0702.

Prüfpflichtig sind z.B. die folgenden Geräte:

Bohrmaschinen, Trennschleifer, elektrische Sägen, Staubsauger, Baustrahler, Verlängerungsleitungen, Stromverteiler, Netzteile, PC’s, Kaffeemaschinen und Drucker.

 

Der DGUV/VDE-Prüfservice von ADT

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Geräte. Als Meister-Betrieb erledigen wir fachgerecht die regelmäßige Prüfung Ihrer Geräte.

Wir bieten Rechtssicherheit! Im Anschluss an die Prüfung stellen wir Ihnen für jedes geprüfte, fehlerfreie Gerät ein Prüfprotokoll aus und bringen sichtbar am Gerät eine Prüfplakette an. Damit sind Sie rechtlich und versicherungstechnisch auf der sicheren Seite. Gleichzeitig vermitteln Sie Ihren Mitarbeiter ein Gefühl von Sicherheit im Umgang mit Ihren Geräten. Zudem erinnern wir Sie frühzeitig an die nächste Prüfung und planen mit Ihnen individuell die nächste Prüfung.

Wir sind schnell! Wir führen die Prüfungen in enger Absprache mit Ihnen oder Ihrem Vorarbeiter/Polier aus, sodass Ihnen Ihre Geräte und Maschinen ohne langen Stillstand schnell wieder zur Verfügung stehen.

Wir sind unkompliziert! Gemeinsam bestimmen wir das für Sie optimale Gesamtpaket. Ganz flexibel und nach Ihren Wünschen gerichtet können wir die Prüfungen an Ihrem Unternehmenssitz, aber auch direkt auf Ihren Baustellen durchführen.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!

 

Prüfungsumfang ortsveränderlicher elektrischer Geräte

Sichtprüfung:
Zunächst wird das zu prüfende Gerät äußerlich auf Mängel abgesucht. Insbesondere die Anschlussleitung wird auf ihren optisch einwandfreien Zustand hin überprüft. Zudem wird in Augenschein genommen, ob das Gerät über alle sicherheitsrelevanten Anbauteile verfügt und für den vorgesehenen Einsatzort geeignet ist.

Messung:
Nach der Sichtprüfung werden der Schutzleiterwiderstand, der Isolationswiderstand, der Berührstrom sowie der Geräteableitstrom gemessen.

Funktionsprüfung:
Gegebenenfalls wird das Gerät nach den Messungen noch einer Funktionsprüfung unterzogen.

Beurteilung und Dokumentation:

Hat das Gerät alle Prüfungen erfolgreich bestanden, wird eine Prüfplakette erstellt und sichtbar am Gerät angebracht. Für jedes geprüfte Gerät wird zudem ein Prüfprotokoll ausgestellt, auf welchem unter anderem auch der Zeitpunkt der nächsten Prüfung vermerkt ist.

Besteht ein Gerät eine der Teilprüfungen nicht, erhält dieses keine Prüfplakette und darf erst nach einer fachgerechten Reparatur sowie einer erneuten, erfolgreichen Prüfung weiterverwendet werden.

 

 

Regelmäßige Wiederholung der Prüfung

In regelmäßigen Abständen muss die Prüfung der elektrischen Geräte wiederholt werden, um laufend den einwandfreien Zustand der Geräte sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten, auf Baustellen von 3 Monaten vor. Die Prüffrist kann je nach Umgebung, Nutzungshäufigkeit und der Fehlerquote vergangener Prüfungen variieren. In Werkstätten, Fertigungsstätten oder auf Baustellen müssen elektrische Geräte jedoch mindestens jährlich, in Büros mindestens alle 2 Jahre geprüft werden.

 

Dokumentation der Prüfergebnisse

Um im Schadensfall nachweisen zu können, dass das betreffende Gerät fristgerecht und vorschriftsgemäß geprüft wurde, wird im Rahmen der Prüfung für jedes Gerät ein Prüfprotokoll angefertigt. Dieses Prüfprotokoll gibt konkret Auskunft über

  • die Identifizierung des Gerätes (z.B. Seriennummer, eigene Inventar-Nr.)
  • den Umfang der Prüfung,
  • die Ergebnisse der Prüfung,
  • das Datum der Prüfung,
  • die Frist zur nächsten Prüfung.

Diese Dokumentation wird Ihnen im Anschluss an die Prüfung ausgehändigt und ist mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

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